Bildungsberatung
GRUNDSCHULE „ERNST BEYER“ Reinsdorf, den 10. August 2011
REINSDORF
E L T E R N B R I E F
zur weiteren Schullaufbahnentscheidung mit wichtigen Terminen für die 4. Klasse im Schuljahr 2011/2012
Sehr geehrte Eltern,
im Verlauf der 4. Klasse muss von Ihnen eine zum Teil schwerwiegende Entscheidung getroffen werden:
Wie sieht der weitere Lebensweg meines Kindes ab Schuljahr 2012/2013 aus, welche Schule ist dafür sinnvoll, machbar und optimal: die Mittelschule oder das Gymnasium?
Damit Sie die für Ihr Kind bestmögliche Entscheidung treffen, stehen Ihnen die Klassenleiterinnen Frau Weber, Frau Hagemann und Frau Fritzsche, die Schulleitung und das gesamte Lehrerteam unserer Grundschule beratend zur Seite.
Ich möchte Sie mit diesem Elternbrief auf kommende Schwerpunkte vorbereiten und Ihnen wichtige Termine für dieses Schuljahr mitteilen.
November 2011 Beratungsgespräche mit allen Elternhäusern durch die
Klassenlehrerinnen Frau Weber, Frau Hagemann und
Frau Fritzsche (Die Einladung erfolgt durch die Klassenleiterinnen.)
Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift des SMK (Ministerialblatt Nr. 5/2011 vom 05. Mai 2011) zum Ablauf des Schuljahres 2011/2012:
1. Wechsel an eine weiterführende Schule
a) Bildungsempfehlung
Alle Schüler der Klasse 4 der Grundschule erhalten eine Bildungsempfehlung, sofern kein Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung festgestellt wurde.
- Die Bildungsempfehlungen werden den Eltern am 09.03.2012
schriftlich bekannt gegeben.
- Sofern die Bildungsempfehlung für das Gymnasium am Ende des Schuljahres
erteilt wird, ist diese am 12.07.2012
den Eltern schriftlich bekannt zu geben.
- 2 – b) Aufnahme an der Mittelschule- Anmeldung an einer Mittelschule
. Eltern von Schülern der Klasse 4, deren Kinder die Mittelschule besuchen
wollen, melden ihre Kinder bis zum 16.03.2012
bei einer Mittelschule ihrer Wahl an. Bei dieser Anmeldung soll die Nennung
alternativ gewünschter Mittelschulen erfolgen. Über die Entscheidung, an
welcher Mittelschule die Schüler aufgenommen werden, werden die Eltern
am 08.06.2012
durch den jeweiligen Schulleiter informiert. An der Mittelschule sind
zunächst auch alle Schüler anzumelden, die eine Eignungsprüfung für
das Gymnasium anstreben.
c) Aufnahme von Schülern der Klasse 4 der Grundschule an das Gymnasium- Anmeldung
. Die Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium
erteilt worden ist, können bis zum 16.03.2012
einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl
stellen.
. Die Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium
erst am Ende des Schuljahres erteilt werden kann, können bis zum 23.07.2012
einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl
stellen.
Bei der Anmeldung soll die Nennung alternativ gewünschter Gymnasien
erfolgen.
- Eignungsprüfung . Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
Eltern, deren Kinder eine Bildungsempfehlung für den Besuch der
Mittelschule erhalten haben, die aber für ihre Kinder den Besuch des
Gymnasiums wünschen, werden durch die Grundschule bzw. Mittelschule
darauf hingewiesen, dass ein Besuch des Gymnasiums nur nach Bestehen
einer Eignungsprüfung möglich ist oder gegebenenfalls nach einer so
deutlichen Steigerung der Leistungen im 2. Schulhalbjahr, dass am Ende des
Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium gemäß den
Bedingungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über das Aufnahmeverfahren an Gymnasien erteilt werden kann. Den Antrag
auf Teilnahme an der Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum 12.03.2012
für die Schüler der Klasse 4 unter Angabe des Gymnasiums ihrer Wahl bei
der Grundschule. Die Grundschulen informieren am 13. März 2012 die Gymnasien
über die Anzahl der Teilnehmer an der Eignungsprüfung, die den Besuch des
jeweiligen Gymnasiums wünschen.
- 3 –
. Termine der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für Schüler ohne Bildungsempfehlung
für das Gymnasium findet am 15.03.2012
an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten
Grundschulen statt.
Die Nachprüfung für Schüler, die aus wichtigem
Grund an der Prüfungsteilnahme verhindert
waren, findet am 29.03.2012
an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten
Grundschulen statt.
. Ergebnis der Eignungsprüfung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Eltern der Schüler der
Klasse 4 durch die Grundschule, an der das Kind die
Eignungsprüfung abgelegt hat, bis zum 23.03.2012
schriftlich mitgeteilt.
- Entscheidung über die Aufnahme
. Für Schüler mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium vom
09. März 2012 ist die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium
den Eltern am 08.06.2012
schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung durch das aufnehmende Gymnasium
mitzuteilen.
. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium ist den Eltern,
deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende
des Schuljahres erteilt werden konnte, am 03.08.2012
schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung durch das aufnehmende Gymnasium
mitzuteilen.
2. Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung (§ 4 Abs. 2 SOGY)
a) Aufnahmeverfahren für Schüler der Klasse 4 der Grundschule
- Eltern von Schülern der Klasse 4, deren Kindern eine Bildungsempfehlung
für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 16.03.2012
den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit
vertiefter Ausbildung stellen.
- Die Aufnahmeprüfungen für vertiefte Ausbildung im mathematisch-
naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich finden am 26.03.2012
und am 27.03.2012
statt. Für die Aufnahmeprüfungen im musischen und die unter Einbeziehung
der Landesfachverbände durchzuführenden Eignungstests im sportlichen Bereich
kann dieser Zeitrahmen durch die Schule erweitert werden.
- 4 –
- Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern durch die prüfenden
Gymnasien bis zum 04.04.2012
mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum 18.04.2012
bei einem Gymnasium oder einer Mittelschule einen Antrag auf Aufnahme für
Klasse ohne vertiefte Ausbildung.
- Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der
Prüfungsteilnahme verhindert waren, finden am 16.04.2012
und am 17.04.2012
statt. Ihre Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt.
Für Schüler, die die Eignungsprüfung in der Nachprüfung bestanden haben und
aus wichtigen Gründen an der Teilnahme an den Nachprüfungen des
Aufnahmeverfahrens verhindert waren, soll das betreffende Gymnasium das
Aufnahmeverfahren bis zum 02. Mai 2012 durchführen.
- Die Sächsische Bildungsagentur
gewährleistet, dass alle Schüler, die das Aufnahmeverfahren
nicht bestanden haben, nachträglich in einem Gymnasium ohne
vertiefte Ausbildung aufgenommen werden.
- Die Erziehungsberechtigten eines Schülers der Klasse 4 der Grundschule, der
die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres
2011/2012 erworben oder die Aufnahmeprüfung bestanden hat, können
danach umgehend den Antrag auf Teilnahme dieses Schülers an einem
nachträglichen Aufnahmeverfahren stellen, das das betreffende Gymnasium
mit vertiefter Ausbildung bis zum 20. Juli 2012 durchführen soll.
Für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme verhindert waren, soll
das betreffende Gymnasium das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum
27. Juli 2012 durchführen.
C. Schmidtke
Schulleiterin