Bildungsberatung

GRUNDSCHULE „ERNST BEYER“                               Reinsdorf, den 10. August 2011

               REINSDORF  

E L T E R N B R I E F

 

zur weiteren Schullaufbahnentscheidung mit wichtigen Terminen für die 4. Klasse im Schuljahr 2011/2012

Sehr geehrte Eltern, 

im Verlauf der 4. Klasse muss von Ihnen eine zum Teil schwerwiegende Entscheidung getroffen werden:

Wie sieht der weitere Lebensweg meines Kindes ab Schuljahr 2012/2013 aus, welche Schule ist dafür sinnvoll, machbar und optimal: die Mittelschule oder das Gymnasium? 

 

Damit Sie die für Ihr Kind bestmögliche Entscheidung treffen, stehen Ihnen die Klassenleiterinnen Frau Weber, Frau Hagemann und Frau Fritzsche, die Schulleitung und das gesamte Lehrerteam unserer Grundschule beratend zur Seite.

 

Ich möchte Sie mit diesem Elternbrief auf kommende Schwerpunkte vorbereiten und Ihnen wichtige Termine für dieses Schuljahr mitteilen.

 

November 2011         Beratungsgespräche mit allen Elternhäusern durch die

                                  Klassenlehrerinnen Frau Weber, Frau Hagemann und

                                  Frau Fritzsche (Die Einladung erfolgt durch die Klassenleiterinnen.)

 

Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift des SMK (Ministerialblatt Nr. 5/2011 vom     05. Mai 2011) zum Ablauf des Schuljahres 2011/2012:

 1. Wechsel an eine weiterführende Schule

 a) Bildungsempfehlung 

Alle Schüler der Klasse 4 der Grundschule erhalten eine Bildungsempfehlung, sofern kein Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung festgestellt wurde.

 - Die Bildungsempfehlungen werden den Eltern am                                                  09.03.2012

   schriftlich bekannt gegeben.

- Sofern die Bildungsempfehlung für das Gymnasium am Ende des Schuljahres 

  erteilt wird, ist diese am                                                                                         12.07.2012

   den Eltern schriftlich bekannt zu geben.

- 2 –    b) Aufnahme an der Mittelschule- Anmeldung an einer Mittelschule 

   . Eltern von Schülern der Klasse 4, deren Kinder die Mittelschule besuchen

     wollen, melden ihre Kinder bis zum                                                                     16.03.2012

     bei einer Mittelschule ihrer Wahl an. Bei dieser Anmeldung soll die Nennung

     alternativ gewünschter Mittelschulen erfolgen. Über die Entscheidung, an

     welcher Mittelschule die Schüler aufgenommen werden, werden die Eltern

     am                                                                                                                      08.06.2012

     durch den jeweiligen Schulleiter informiert. An der Mittelschule sind

     zunächst auch alle Schüler anzumelden, die eine Eignungsprüfung für

     das Gymnasium anstreben.

 c) Aufnahme von Schülern der Klasse 4 der Grundschule an das Gymnasium- Anmeldung 

   . Die Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium

     erteilt worden ist, können bis zum                                                                        16.03.2012

     einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl

     stellen.

 

   . Die Eltern, deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium

     erst am Ende des Schuljahres erteilt werden kann, können bis zum                        23.07.2012

     einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl

     stellen.

     Bei der Anmeldung soll die Nennung alternativ gewünschter Gymnasien

     erfolgen.

 - Eignungsprüfung   . Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung 

     Eltern, deren Kinder eine Bildungsempfehlung für den Besuch der

     Mittelschule erhalten haben, die aber für ihre Kinder den Besuch des

     Gymnasiums wünschen, werden durch die Grundschule bzw. Mittelschule

     darauf hingewiesen, dass ein Besuch des Gymnasiums nur nach Bestehen

     einer Eignungsprüfung möglich ist oder gegebenenfalls nach einer so

     deutlichen Steigerung der Leistungen im 2. Schulhalbjahr, dass am Ende des

     Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium gemäß den

     Bedingungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

     über das Aufnahmeverfahren an Gymnasien erteilt werden kann. Den Antrag

     auf Teilnahme an der Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum                            12.03.2012

     für die Schüler der Klasse 4 unter Angabe des Gymnasiums ihrer Wahl bei

     der Grundschule. Die Grundschulen informieren am 13. März 2012 die Gymnasien

     über die Anzahl der Teilnehmer an der Eignungsprüfung, die den Besuch des

     jeweiligen Gymnasiums wünschen.

 

-         3 –

    . Termine der Eignungsprüfung 

     Die Eignungsprüfung für Schüler ohne Bildungsempfehlung

     für das Gymnasium findet am                                                                               15.03.2012

     an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten

     Grundschulen statt.

 

     Die Nachprüfung für Schüler, die aus wichtigem

     Grund an der Prüfungsteilnahme verhindert

     waren, findet am                                                                                                   29.03.2012

     an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten    

     Grundschulen statt.

    . Ergebnis der Eignungsprüfung 

     Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Eltern der Schüler der

     Klasse 4 durch die Grundschule, an der das Kind die

     Eignungsprüfung abgelegt hat, bis zum                                                                   23.03.2012

     schriftlich mitgeteilt.

 - Entscheidung über die Aufnahme 

   . Für Schüler mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium vom

     09. März 2012 ist die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium

     den Eltern am                                                                                                      08.06.2012

     schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung durch das aufnehmende Gymnasium

     mitzuteilen.

 

   . Die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium ist den Eltern,

     deren Kindern eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende

     des Schuljahres erteilt werden konnte, am                                                            03.08.2012

     schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung durch das aufnehmende Gymnasium

     mitzuteilen.

 

2. Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung (§ 4 Abs. 2 SOGY)

 a) Aufnahmeverfahren für Schüler der Klasse 4 der Grundschule 

- Eltern von Schülern der Klasse 4, deren Kindern eine Bildungsempfehlung

   für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum                                             16.03.2012

   den Antrag auf Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für Gymnasien mit

   vertiefter Ausbildung stellen.

 

- Die Aufnahmeprüfungen für vertiefte Ausbildung im mathematisch-

   naturwissenschaftlichen und sprachlichen Bereich finden am                                     26.03.2012

   und am                                                                                                                  27.03.2012

   statt. Für die Aufnahmeprüfungen im musischen und die unter Einbeziehung

   der Landesfachverbände durchzuführenden Eignungstests im sportlichen Bereich

   kann dieser Zeitrahmen durch die Schule erweitert werden.

-         4 –

   

- Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern durch die prüfenden

   Gymnasien bis zum                                                                                                   04.04.2012

   mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Aufnahmeverfahren stellen die Eltern bis zum         18.04.2012

   bei einem Gymnasium oder einer Mittelschule einen Antrag auf Aufnahme für

   Klasse ohne vertiefte Ausbildung.

 

- Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der

   Prüfungsteilnahme verhindert waren, finden am                                                        16.04.2012

   und am                                                                                                                  17.04.2012

   statt. Ihre Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt.

   Für Schüler, die die Eignungsprüfung in der Nachprüfung bestanden haben und

   aus wichtigen Gründen an der Teilnahme an den Nachprüfungen des

   Aufnahmeverfahrens verhindert waren, soll das betreffende Gymnasium das

   Aufnahmeverfahren bis zum 02. Mai 2012 durchführen.

 

- Die Sächsische Bildungsagentur

   gewährleistet, dass alle Schüler, die das Aufnahmeverfahren

   nicht bestanden haben, nachträglich in einem Gymnasium ohne

   vertiefte Ausbildung aufgenommen werden.

 

- Die Erziehungsberechtigten eines Schülers der Klasse 4 der Grundschule, der

   die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres

   2011/2012  erworben oder die Aufnahmeprüfung bestanden hat, können

   danach umgehend den Antrag auf Teilnahme dieses Schülers an einem

   nachträglichen Aufnahmeverfahren stellen, das das betreffende Gymnasium

   mit vertiefter Ausbildung bis zum 20. Juli 2012 durchführen soll.

   Für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Teilnahme verhindert waren, soll

   das betreffende Gymnasium das nachträgliche Aufnahmeverfahren bis zum

   27. Juli 2012 durchführen.

     

C. Schmidtke

Schulleiterin